Bauantrag: Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten
Im Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten (z.B. Hochhäuser oder Einkaufszentren) nach § 65 BauO NRW 2018 prüft die Bauaufsichtsbehörde die Zulässigkeit des Vorhabens umfassend unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen, die sich aus Art, Nutzung oder Größe des Gebäudes ergeben. Geprüft wird z.B. ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, die Abstandsflächen eingehalten werden oder die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt sind.
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