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Bauantrag: Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

Hinweise zu diesem Service

Das vereinfachte Verfahren nach § 64 BauO NRW 2018 wird bei Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden und Anlagen, die keine Sonderbauten sind, durchgeführt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft im vereinfachten Verfahren nur einen Teil der baurechtlichen Vorschriften, während die Bauherrschaft und weitere Fachleute für die Einhaltung der nicht geprüften Vorschriften verantwortlich sind.


Hinweis zur Anmeldung

Für die Nutzung dieses Online-Dienstes ist eine Anmeldung mit der BundID oder dem Mein Unternehmenskonto (MUK) erforderlich. Hilfe bei der Registrierung oder Anmeldung mit der BundID finden Sie unter https://id.bund.de/contact.

Klicken Sie auf „Dienst starten“, um zum Bauportal.NRW zu gelangen, wo Sie Ihren Antrag online erfassen und einreichen können. Im weiteren Verlauf des Online-Antragsverfahrens werden Sie automatisch zur Anmeldung mit der BundID oder dem Mein Unternehmenskonto weitergeleitet.


Weitere Informationen zum vereinfachten Verfahren nach § 64 BauO NRW 2018 erhalten Sie hier.

Möchten Sie stattdessen eine Baugenehmigung für große Sonderbauten beantragen? Dann klicken Sie bitte hier.

 

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