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Wasserschwundmenge

Hinweise zu diesem Service

Bei der Ermittlung der Schmutzwassermenge werden die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (sog. Wasserschwundmengen) abgezogen, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden. Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Der Gebührenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, messrichtig funktionierende und geeignete Messeinrichtung in Anlehnung an das Mess- und Eichrecht (MessEG, MessEV) zu führen.

Wasserschwundmengen sind bezogen auf das Kalenderjahr durch einen schriftlichen Antrag bis zum 31.03. des nachfolgenden Jahres durch den Gebührenpflichtigen bei der Stadt Menden (Sauerland) geltend zu machen. Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung der Wasserschwundmengen nicht mehr statt (Ausschlussfrist). Fällt der 31.03. des nachfolgenden Jahres auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag endet die Ausschlussfrist am darauf folgenden Werktag.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu den Entwässerungsgebühren der Stadt Menden (Sauerland).

 

Alternativ können Sie hier den PDF-Antrag des Formulars herunterladen, drucken und von Hand befüllen sowie per Post einreichen.

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