Anzeige der vollständigen Beseitigung von Anlagen
Wenn Sie eine bauliche Anlage vollständig entfernen möchten, müssen Sie dies in vielen Fällen der Baubehörde anzeigen. Der Begriff der Beseitigung schließt den des Abbruchs mit ein. Unter Beseitigung im Sinne von § 62 Absatz 3 BauO NRW 2018 ist nur die vollständige Beseitigung einer Anlage zu verstehen. Wird die Anlage nur teilweise beseitigt, handelt es sich um eine Änderung der baulichen Anlage, die im Regelfall genehmigungspflichtig ist.
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