Headerbild des Serviceportals

Abfalltransport nicht gefährlicher Abfälle - Anzeige für gewerbliche Transporteure nach § 53 KrWG

Hinweise zu diesem Service
Hier können Sie den gewerblichen Transport „nicht gefährlicher Abfälle“ nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 53 KrWG) anzeigen.

Hinweis

Zur Nutzung dieses Services werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.