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Abfallgebühr - volumenabhängige Gebührenermäßigung

Hinweise zu diesem Service

Auf Antrag wird die Gebühr für einen 60-Liter Abfallbehälter nachträglich für das Vorjahr ermäßigt, wenn auf dem ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Grundstück nur eine Person gemeldet war.

Die Ermäßigung wird anteilig für die Quartale gewährt, in denen die Voraussetzungen vorlagen. Der Antrag kann ab 02. Januar gestellt werden und muss der Steuerverwaltung spätestens bis zum 31. März (Ausschlussfrist) vorliegen.

Nach wie vor ist geregelt, dass ein einmal gestellter Antrag für die Folgejahre fort gilt, soweit sich keine Änderungen in den Voraussetzungen für eine Reduzierung der Abfallgebühr ergeben haben. Denken Sie bitte daran, Änderungen in den Meldeverhältnissen auf Ihrem Grundstück unaufgefordert und umgehend der Steuerverwaltung mitzuteilen.


Alternativ können Sie hier den PDF-Antrag des Formulars herunterladen, drucken und von Hand befüllen sowie per Post einreichen.