Brauchtumsfeuer - Anmeldung
• Alle Brauchtumsfeuer sind genehmigungs- und gebührenpflichtig.
• Die Anträge zur Anmeldung des Brauchtumsfeuers sind bis 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Stadt Menden einzureichen.
• Die Gebühr beträgt 20,00 €.
• Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen wird jede Genehmigung nur vorläufig erteilt und kann jederzeit widerrufen werden.
Hier finden Sie das Merkblatt zum Abbrennen eines Brauchtumsfeuers in der Stadt Menden (Sauerland).
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Die Stadt Menden bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen. In diesem Bereich finden Sie Allgemeines, Kontaktadressen und detaillierte Informationen zu den verschiedensten Themen.
- Alle Brauchtumsfeuer sind genehmigungs- und gebührenpflichtig.
- Die Anträge zur Anmeldung des Brauchtumsfeuers sind bis 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bei der Stadt Menden, Team Sicherheit und Ordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden, einzureichen.
- Die Gebühr beträgt 20,00 €.
- Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen wird jede Genehmigung nur vorläufig erteilt und kann jederzeit widerrufen werden.
Zu beachten:
- Als Sicherheitsabstände sind einzuhalten:
- 100 m zu bewohnten Gebäuden
- 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen
- 25 m zu sonstigen baulichen Anlagen
- 10 m zu befestigten Wirtschaftswegen
- Ausreichend Abstand zu Gehölzen und anderen brennbaren Gegenständen
- Die Feuerstelle muss von einem 15m breiten Ring umgeben sein, der von Brennmaterialien und ähnlich brennbaren Stoffen frei ist.
- Es dürfen nur unbehandelte pflanzliche Materialien wie etwa Baum-, Strauch- und Heckenschnitt verwendet werden. Behandelte oder lackierte Holzteile bzw. sonstige brennbare Abfallstoffe (Möbel, Teppiche, Textilien u.a.) dürfen auf gar keinen Fall verbrannt werden.
- Mineralöle, Mineralölprodukte, andere Abfälle oder sonstige Brandbeschleuniger dürfen weder zum Anzünden, noch zur Unterhaltung des Feuers benutzt werden.
- Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden. Ein bereits brennendes Feuer ist bei aufkommendem starkem Wind unverzüglich zu löschen.
- Bei starker Rauchentwicklung sind unverzüglich geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Bleiben diese erfolglos, ist das Feuer umgehend zu löschen.
- Das Feuer ist ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, zu beaufsichtigen. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst verlassen, wenn Feuer und Glut erloschen sind.
- Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken. Größere Verbrennungsrückstände sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Die Feuerstelle ist aus Gründen des Tierschutzes erst kurz vor dem Anzünden aufzusetzen oder kurz vor dem Anzünden vollständig umzuschichten.
Die Genehmigung eines Osterfeuers kostet 20,00 €.
- Brauchtumsfeuer - Merkblatt
- Brauchtumsfeuer - Anmeldung
- Alle Brauchtumsfeuer sind genehmigungs- und gebührenpflichtig.
- Die Anträge zur Anmeldung des Brauchtumsfeuers sind bis 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bei der Stadt Menden, Team Sicherheit und Ordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden, einzureichen.
- Die Gebühr beträgt 20,00 €.
- Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen wird jede Genehmigung nur vorläufig erteilt und kann jederzeit widerrufen werden.
Zu beachten:
- Als Sicherheitsabstände sind einzuhalten:
- 100 m zu bewohnten Gebäuden
- 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen
- 25 m zu sonstigen baulichen Anlagen
- 10 m zu befestigten Wirtschaftswegen
- Ausreichend Abstand zu Gehölzen und anderen brennbaren Gegenständen
- Die Feuerstelle muss von einem 15m breiten Ring umgeben sein, der von Brennmaterialien und ähnlich brennbaren Stoffen frei ist.
- Es dürfen nur unbehandelte pflanzliche Materialien wie etwa Baum-, Strauch- und Heckenschnitt verwendet werden. Behandelte oder lackierte Holzteile bzw. sonstige brennbare Abfallstoffe (Möbel, Teppiche, Textilien u.a.) dürfen auf gar keinen Fall verbrannt werden.
- Mineralöle, Mineralölprodukte, andere Abfälle oder sonstige Brandbeschleuniger dürfen weder zum Anzünden, noch zur Unterhaltung des Feuers benutzt werden.
- Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden. Ein bereits brennendes Feuer ist bei aufkommendem starkem Wind unverzüglich zu löschen.
- Bei starker Rauchentwicklung sind unverzüglich geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Bleiben diese erfolglos, ist das Feuer umgehend zu löschen.
- Das Feuer ist ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, zu beaufsichtigen. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst verlassen, wenn Feuer und Glut erloschen sind.
- Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken. Größere Verbrennungsrückstände sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Die Feuerstelle ist aus Gründen des Tierschutzes erst kurz vor dem Anzünden aufzusetzen oder kurz vor dem Anzünden vollständig umzuschichten.
Die Genehmigung eines Osterfeuers kostet 20,00 €.
- Brauchtumsfeuer - Merkblatt
- Brauchtumsfeuer - Anmeldung
- Anschrift
- 001Neumarkt 558706Menden
A.
Molter
Stadtverwaltung allgemein
Montag
08:15-12:30
Dienstag
08:15-12:30
Mittwoch
08:15-12:30
Donnerstag
08:15-12:30 und 14:30-17:30
Freitag
08:15-12:30
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Grundsätzlich ist das Rathaus wieder frei zugänglich. Für die Bereiche Sicherheit und Ordnung, Bürgerbüro, Standesamt, Grundsicherung, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und Integration benötigen Sie nach wie vor einen Termin!
- a.molter@menden.de
Osterfeuer
- Alle Brauchtumsfeuer sind genehmigungs- und gebührenpflichtig.
- Die Anträge zur Anmeldung des Brauchtumsfeuers sind bis 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich bei der Stadt Menden, Team Sicherheit und Ordnung, Neumarkt 5, 58706 Menden, einzureichen.
- Die Gebühr beträgt 20,00 €.
- Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen wird jede Genehmigung nur vorläufig erteilt und kann jederzeit widerrufen werden.
Zu beachten:
- Als Sicherheitsabstände sind einzuhalten:
- 100 m zu bewohnten Gebäuden
- 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen
- 25 m zu sonstigen baulichen Anlagen
- 10 m zu befestigten Wirtschaftswegen
- Ausreichend Abstand zu Gehölzen und anderen brennbaren Gegenständen
- Die Feuerstelle muss von einem 15m breiten Ring umgeben sein, der von Brennmaterialien und ähnlich brennbaren Stoffen frei ist.
- Es dürfen nur unbehandelte pflanzliche Materialien wie etwa Baum-, Strauch- und Heckenschnitt verwendet werden. Behandelte oder lackierte Holzteile bzw. sonstige brennbare Abfallstoffe (Möbel, Teppiche, Textilien u.a.) dürfen auf gar keinen Fall verbrannt werden.
- Mineralöle, Mineralölprodukte, andere Abfälle oder sonstige Brandbeschleuniger dürfen weder zum Anzünden, noch zur Unterhaltung des Feuers benutzt werden.
- Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden. Ein bereits brennendes Feuer ist bei aufkommendem starkem Wind unverzüglich zu löschen.
- Bei starker Rauchentwicklung sind unverzüglich geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Bleiben diese erfolglos, ist das Feuer umgehend zu löschen.
- Das Feuer ist ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, zu beaufsichtigen. Diese Personen dürfen den Verbrennungsplatz erst verlassen, wenn Feuer und Glut erloschen sind.
- Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten oder mit Erde abzudecken. Größere Verbrennungsrückstände sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Die Feuerstelle ist aus Gründen des Tierschutzes erst kurz vor dem Anzünden aufzusetzen oder kurz vor dem Anzünden vollständig umzuschichten.
Herr A. Molter
a.molter(at)menden.de02373 903-1416 Team Sicherheit und Ordnung Adresse | Sprechzeiten | DetailsDie Genehmigung eines Osterfeuers kostet 20,00 €.
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