Bewohnerparkausweis: Folge- oder Änderungsantrag
Anmeldung erforderlich
Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.
Hinweise zu diesem Service
Hinweise
- Der Bewohnerparkausweis ermöglicht das Parken in Bewohnerparkzonen. Ein Anspruch auf einen „festen“ Parkplatz besteht nicht.
- Der Bewohnerparkausweis ist kennzeichengebunden und darf nur mit dem angegebenen Pkw-Kennzeichen benutzt werden. Bewohnerparkausweise werden nur für Pkw’s ausgestellt.
- Der Bewohnerparkausweis ist nur gültig, wenn die antragstellende Person im Zonenbereich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist;
- Änderungen sowohl in der Anschrift als auch zu dem im Bewohner-Parkausweis stehenden Pkw müssen gemeldet werden. Ein Anschriftenwechsel außerhalb des Geltungsbereiches für Bewohner-Parkausweise führt zur vorzeitigen Beendigung der Gültigkeit. Der Parkausweis muss daher abgegeben werden.
- Pro Bewohner:in der ausgewiesenen Bewohnerparkbereiche wird nur ein Parkausweis ausgestellt.
- Eine Gebührenerstattung bei vorzeitiger Abgabe ist nicht möglich.
Benötigte Unterlagen
Um diesen Antrag stellen zu können, werden Sie im Verlauf des Formulars aufgefordert, Nachweise zu den gemachten Angaben als Scan oder Fotografie hochzuladen. Bitte stellen Sie daher vorab sicher, dass folgende Dokumente gescannt oder abfotografiert vorliegen:
- Beim Änderungsantrag: Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Alle Angaben zum Fahrzeug müssen ersichtlich sein.)
- Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person oder Firma zugelassen ist: Nutzungsüberlassung und Personalausweis der Halterin/des Halters
- Bitte verwenden Sie hierzu: Vordruck Nutzungsüberlassung
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Bewohnerparkausweis.
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Alternativ finden Sie hier die PDF-Anträge des Formulars zum Drucken und Befüllen von Hand.