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Verlustanzeige Reisedokumente, Pass, Ausweis

Hinweise zu diesem Service

Ging Ihr Ausweis verloren oder ist er gestohlen worden? Dann melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz bei einem Bürgeramt oder bei der Polizei. Dazu sind Sie gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 des Personalausweisgesetzes verpflichtet. Zeigen Sie den Verlust nicht an, handeln Sie gemäß § 32 Nummer 7 des Personalausweisgesetzes ordnungswidrig.

Hier können Sie die Meldung ans Bürgerbüro der Stadt Menden (Sauerland) direkt online ausfüllen und einreichen.

Bitte sperren Sie die online Ausweisfunktion. Die telefonische Sperrhotline erreichen Sie rund um die Uhr unter der 116 116. Bitte halten Sie für den Anruf ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

Bitte beachten Sie, taucht Ihr Ausweis oder Pass wieder auf nachdem Sie die Verlustanzeige gestellt haben, müssen Sie mit dem Ausweis oder Pass persönlich im Bürgerbüro der Stadt Menden (Sauerland) vorsprechen.

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Alternativ können Sie hier für die Verlustanzeige den PDF-Antrag des Formulars herunterladen, drucken und von Hand befüllen sowie per Post einreichen.

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