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Bewohnerparkausweis: Neuausstellung

Anmeldung erforderlich

Dieser Dienst steht ausschließlich natürlichen Personen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich mit einem zentralen Nutzerkonto (BundID) an.

Hinweise zu diesem Service

Hinweise

  • Der Bewohnerparkausweis ermöglicht das Parken in Bewohnerparkzonen. Ein Anspruch auf einen „festen“ Parkplatz besteht nicht.
  • Bewohnerparkausweise können nur ausgestellt werden, wenn für die Bewohner nicht ausreichend Stellplätze vorhanden sind.
  • Der Bewohnerparkausweis ist kennzeichengebunden und darf nur mit dem angegebenen Pkw-Kennzeichen benutzt werden. Bewohnerparkausweise werden nur für Pkw’s ausgestellt.
  • Der Bewohnerparkausweis ist nur gültig, wenn die antragstellende Person im Zonenbereich mit Hauptwohnsitz gemeldet ist;
  • Änderungen sowohl in der Anschrift als auch zu dem im Bewohner-Parkausweis stehenden Pkw müssen gemeldet werden. Ein Anschriftenwechsel außerhalb des Geltungsbereiches für Bewohner-Parkausweise führt zur vorzeitigen Beendigung der Gültigkeit. Der Parkausweis muss daher abgegeben werden.
  • Pro Bewohner:in der ausgewiesenen Bewohnerparkbereiche wird nur ein Parkausweis ausgestellt.
  • Bewohnerparkausweise können für 12 oder 24 Monate ausgestellt werden. Eine Gebührenerstattung bei vorzeitiger Abgabe ist nicht möglich. 

Benötigte Unterlagen

Um diesen Antrag stellen zu können, werden Sie im Verlauf des Formulars aufgefordert, Nachweise zu den gemachten Angaben als Scan oder Fotografie hochzuladen. Bitte stellen Sie daher vorab sicher, dass folgende Dokumente gescannt oder abfotografiert vorliegen:

  1. Personalausweis / Reisepass
  2. Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Alle Angaben zum Fahrzeug müssen ersichtlich sein.)
  3. Führerschein
  4. Wenn das Fahrzeug auf eine andere Person oder Firma zugelassen ist: Nutzungsüberlassung und Personalausweis der Halterin/des Halters  

Bearbeitungsdauer und Verfahren

Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel eine Woche. Die Ausnahmegenehmigung inklusive Rechnung sowie den Bewohnerparkausweis werden Ihnen per Post zugestellt. 
Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.

 

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Bewohnerparkausweis.

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Alternativ finden Sie hier die PDF-Anträge des Formulars zum Drucken und Befüllen von Hand.