Abfallgebühr - volumenabhängige Gebührenermäßigung
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Auf Antrag wird die Gebühr für einen 60-Liter Abfallbehälter nachträglich für das Jahr 2022 um 66,00 € ermäßigt, wenn auf dem ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Grundstück nur eine Person gemeldet war.
Die Ermäßigung wird anteilig für die Quartale gewährt, in denen die Voraussetzungen vorlagen. Der Antrag kann ab 02. Januar gestellt werden und muss der Steuerverwaltung spätestens bis zum 31. März 2023 (Ausschlussfrist) vorliegen.
Nach wie vor ist geregelt, dass ein einmal gestellter Antrag für die Folgejahre fort gilt, soweit sich keine Änderungen in den Voraussetzungen für eine Reduzierung der Abfallgebühr ergeben haben. Denken Sie bitte daran, Änderungen in den Meldeverhältnissen auf Ihrem Grundstück unaufgefordert und umgehend der Steuerverwaltung mitzuteilen.